Verkehrsstrafrecht: Angst ist fehl am Platze.
Verkehrsstrafrecht kann jeden betreffen. Hierbei geht es nicht um den klassischen Verkehrsunfall, sondern um die strafrechtlichen Konsequenzen, die im Straßenverkehr drohen. Und Gefühle haben im Gerichtssaal nichts verloren.
Ihre Rechte kennen
Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort: Was Sie wissen müssen
Neben Alkohol am Steuer ist die sogenannte Unfallflucht oder Fahrerflucht das häufigste Delikt. Geregelt wird dies in § 142 StGB unter der Bezeichnung "Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort". Die Vorschrift soll die Ansprüche des Geschädigten sichern, indem der Verursacher dazu angehalten wird, am Unfallort zu bleiben oder zeitnah die Feststellungen nachzuholen.
Die Strafen hierfür reichen von einer Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren. Auch Ihr Führerschein ist in Gefahr: Es drohen ein Fahrverbot von maximal sechs Monaten sowie die Entziehung der Fahrerlaubnis. Daher ist es dringend geboten, sich bei einer Unfallflucht einem Anwalt, idealerweise einem versierten Strafverteidiger, anzuvertrauen.
Unfallflucht (§ 142 StGB)
Das häufigste Delikt neben Alkohol am Steuer, das schwere Konsequenzen nach sich zieht.
Alkohol und Drogen im Verkehr
Fahren unter Einfluss von Rauschmitteln führt zu hohen Strafen und Führerscheinentzug.
Gefährdung des Straßenverkehrs
Vorsätzliche oder grob fahrlässige Verstöße, die andere Verkehrsteilnehmer gefährden.
Nötigung und Beleidigung
Aggressives Verhalten oder Beschimpfungen im Straßenverkehr sind strafbar.
Folgende Verkehrsdelikte fallen zum Beispiel ins Strafrecht: