Strafrecht: Keine Angst, keine Emotionen.
„Angst ist fehl am Platze. Und Gefühle haben im Gerichtssaal nichts verloren.“
Faires Verfahren für jeden
Die Frage „Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren, einen Menschen zu verteidigen, der Unrechtes getan hat?“ wird Strafverteidigern oft gestellt. Für Alexander Held ist die Antwort klar: „Mein Job als Strafverteidiger ist nicht, ein Verbrechen moralisch zu bewerten. Meine Aufgabe ist dafür zu sorgen, dass mein Mandant ein faires Verfahren erhält. Denn dieses Recht steht jedem zu. Und Gefühle haben im Gerichtssaal nichts verloren.“
Diskretion ist oberstes Gebot
Der wichtigste Grundsatz im Strafrecht lautet schweigen. Deshalb hat die Diskretion gegenüber unseren Mandanten selbstverständlich oberste Priorität. Sie werden verstehen, dass wir aus demselben Grunde auf lange Referenzlisten an dieser Stelle verzichten.
Erfahrung aus öffentlichen Verfahren
Alexander Helds Erfahrungen als Verteidiger in den unterschiedlichsten strafrechtlichen Prozessen können Sie den öffentlich zugänglichen Presseberichten derer Verfahren entnehmen, in denen er als Verteidiger tätig war.
Engagement in Lehre und Praxis
Rechtsanwalt Held schreibt zudem Publikationen für die Zeitschrift VerkehrsRechtsReport, ist Lehrbeauftragter für Europarecht an der Hochschule Schmalkalden, Referent am Bildungszentrum der Thüringer Polizei und Mitglied im Thüringer Strafverteidigerverein e.V. Als Verteidiger ist er im gesamten Bundesgebiet Deutschland tätig.