Alexander Held: Ihr erfahrener Strafverteidiger
Alexander Held ist seit 2007 als Rechtsanwalt in Thüringen tätig und hat sich auf das Strafrecht spezialisiert. Seine umfassende Erfahrung sammelte er auch in bundesweit bekannten Strafprozessen.
Alexander Held, Fachanwalt für Strafrecht
Seine Spezialgebiete
Allgemeines Strafrecht
Betäubungsmittelstrafsachen
Organisierte Kriminalität
Betrugs- und Untreuedelikte
Kapitalstrafsachen
Revision in Strafsachen
Opfervertretung
Nebenklage
Warum Alexander Held als Strafverteidiger?
"Wie können Sie das mit Ihrem Gewissen vereinbaren, einen Menschen zu verteidigen, der Unrechtes getan hat?" Diese Frage hört Alexander Held oft. Seine Antwort ist klar: "Meine Aufgabe ist es nicht, ein Verbrechen moralisch zu bewerten. Ich sorge dafür, dass mein Mandant ein faires Verfahren bekommt – denn dieses Recht steht jedem zu. Gefühle haben im Gerichtssaal keinen Platz."
Nach seinem Staatsexamen wurde Alexander Held 2007 als Rechtsanwalt zugelassen. 2012 erhielt er den Titel "Fachanwalt für Strafrecht". Seither konzentriert er sich ausschließlich auf dieses Spezialgebiet. Seine Expertise als Strafverteidiger hat er in zahlreichen bundesweiten, teils medienwirksamen Strafprozessen unter Beweis gestellt.
Im Strafrecht gilt der Grundsatz des Schweigens. Diskretion gegenüber unseren Mandanten hat daher oberste Priorität. Aus diesem Grund verzichten wir auf lange Referenzlisten. Alexander Helds Erfahrungen können Sie jedoch den öffentlich zugänglichen Presseberichten der Verfahren entnehmen, in denen er als Verteidiger tätig war.
Rechtsanwalt Held schreibt außerdem Publikationen für den VerkehrsRechtsReport, ist Lehrbeauftragter für Europarecht an der Hochschule Schmalkalden, Referent am Bildungszentrum der Thüringer Polizei und Mitglied im Thüringer Strafverteidigerverein e.V. Er ist bundesweit als Verteidiger tätig.